Teichregeln am Forellenteich Emstal

 

  •  Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!


  •  Der Angler hat für waidgerechtes, ruhiges    Verhalten am Gewässer zu sorgen.


  • Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.


  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich in Mülleimern zu entsorgen.


  • Geangelt werden darf mit 2 Ruten mit einschenkligen Haken.


  • Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.


  • Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen.


  • Jegliches anfüttern ist untersag.


  • Geangelt werden darf nur mit Naturködern, Teigmischungen und Gummiwürmern/Maden.


  • Blinkern, Fliegenangeln, oder Angeln mit Spinnern oder Wobblern ist untersagt.


  • Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.


  • Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Rute aus dem Wasser nehmen!


  • Köderfische, auch tote, dürfen nicht mitgebracht werden.


  • Fische am Gewässer auszunehmen ist nicht erlaubt.


  • Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Angelverstoß festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört.


  • Ruhe und Frieden beim Angeln an unseren Teichen ist unser oberstes Gebot.

 

 

Forellenteich-Emstal

Bernhard Theisling

Frackeler Straße 2

49762 Lathen

Tel.: 05933/4756

Fax: 05933/647454